Wenn Ihr Kind unmittelbar vor oder nach den Ferien krank wird, reicht ein Anruf und eine schriftliche Entschuldigung beim Klassenlehrer nicht aus. Dann ist ein ärztliches Attest, welches die Krankheit bescheinigt, zwingend erforderlich. Anderenfalls könnten die Fehltage als ferienverlängernde Maßnahme angesehen werden.