Eltern müssen der Schule unverzüglich Bescheid geben, wenn ihr Kind erkrankt. Sollte dies bis zum dritten Krankheitstag nicht passiert sein, wird die Schule einen Hausbesuch machen und diesen Besuch dokumentieren. Falls bis zum fünften Fehltag kein Kontakt zwischen Schule und Elternhaus zustande gekommen ist, findet eine Konferenz statt. Die Schule muss dann darüber entscheiden, ob das Jugendamt benachrichtigt wird. Die Schule ist zu dieser Vorgehensweise verpflichtet. Dabei steht das Wohl des Kindes im Mittelpunkt. Deshalb bitten wir alle Eltern, die Mitteilungspflicht nicht auf die leichte Schulter zu nehmen: Indem Sie frühzeitig Bescheid geben, ersparen Sie beiden Seiten Unannehmlichkeiten und vermeiden Missverständnisse.