Aufgrund der gesetzlich geregelten Schulpflicht sind Beurlaubungen nur bei zwingenden Gründen möglich, beispielsweise bei Beerdigung nahestehender Angehöriger. Sie müssen diese Beurlaubung rechtzeitig schriftlich beantragen. Für einzelne Stunden beantragen Sie die Beurlaubung bitte bei der Klassenleitung, bei längerer Fehlzeit bitte bei der Schulleitung.